© 2019 Edwin Becker
Reiterferien für Mädchen ab 12 Jahren
Pension mit Einzel- und Doppelzimmern, sehr schön gelegenes
Mobilheim direkt am Hegensteinbach
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit
der
Reiseanmeldung/Buchung
bieten
Sie
uns
den
Abschluss
eines
Reisevertrages
aufgrund
der
Ihnen
in
unseren
Prospekten/Internet
genannten
Leistungsbeschreibung
und
Preisen verbindlich an.
Ihre
Anmeldung
kann
per
Mail,
FAX
oder
auf
dem
postalischen
Weg
vorgenommen
werden.
Der
Reisevertrag
kommt
mit
dem
Erhalt
unserer
schriftlichen
Reisebestätigung
zustande.
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
im
Rahmen
seiner
Buchung
(Reiseanmeldung)
vollständige
und
wahrheitsgemäße
Angaben
über
alle
wichtigen
und
für
die
Durchführung
eines Reiturlaubs maßgeblichen Umstände zu machen.
Falsche
oder
unvollständige
Angaben
können
nach
Maßgabe
der
Bestimmung
unter
Ziffer
4 dieser Bedingungen zur Kündigung des Reisevertrages führen.
2. Zahlung und Sicherung des Reisepreises
Nach
Erhalt
der
Reisebestätigung
sind
25%
des
Reisepreises
als
Anzahlung
zu
leisten.
Der
Restbetrag
ist
vor
Reiseantritt
oder
spätesten
bei
Reiseantritt
zu
zahlen.
Wenn
die
Anzahlung
oder
der
Restbetrag
nicht
vollständig
bezahlt
ist,
berechtigt
dies
uns
ohne
weitere
Mahnung
zum
Rücktritt
vom
Vertrag
und
Schadensersatz
in
Höhe
der
Pauschalen
Rücktrittsgebühren nach Ziffer 4.
3. Leistungen
Welche
Leistungen
vertraglich
vereinbart
sind,
ergibt
sich
aus
unseren
Leistungsbeschreibungen
im
Prospekt/Homepage
und
aus
den
hierauf
Bezug
nehmenden
Angaben
in
der
Reisebestätigung.
Die
in
dem
Prospekt/Homepage
enthaltenen
Angaben
sind
für
uns
bindend,
es
sei
denn
wir
haben
uns
im
Prospekt
vorbehalten
aus
sachlich
berechtigten,
erheblichen
und
unvorhersehbaren
Gründen
vor
Vertragsschluss
eine
Änderung der Angaben einschließlich der Preise zu erklären.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie
können
jederzeit
vor
Reisebeginn
von
der
Reise
zurücktreten.
Wir
empfehlen,
den
Rücktritt
schriftlich
zu
erklären.
Im
Falle
des
Rücktritts
werde
wir
folgende
pauschalierten
Entschädigungen pro Person vom Gesamtreisepreis verlangen:
Bis
30.
Tag
vor
Reiseantritt
25
%
,
bis
15.
Tag
vor
Reiseantritt
35
%,
bis
7.
Tag
vor
Reiseantritt
50
%,
bis
3.
Tag
vor
Reiseantritt
75%
und
bis
zum
Tag
des
Reiseantritts
oder
bei
Nichtantritt
der
Reise
90
%.
Bei
der
Berechnung
des
Ersatzes
sind
gewöhnlich
ersparte
Aufwendungen
und
gewöhnlich
mögliche
anderweitige
Verwendungen
der
Reiseleistungen
zu
berücksichtigen.
Der
Nachweis
eines
geringeren
oder
keines
Schadens
bleibt
dem
Reisenden
vorbehalten.
Werden
auf
Wunsch
des
Kunden
vor
Reisebeginn
Umbuchungen
auf
einen
anderen
Reisetermin
vorgenommen,
können
wir
ein
Umbuchungsentgelt
von
25,00
EURO
pro
Reisenden
oder
die
tatsächlichen
entstandenen
Mehrkosten
berechnen.
Bis
zum
Reisebeginn
können
Sie
verlangen,
dass
eine
Ersatzperson
für
Sie
in
die
Rechte
und
Pflichten
aus
dem
Reiservertrag
eintritt.
Tritt
eine
Ersatzperson
in
Ihren
Vertrag
ein,
so
haften
diese
und
Sie
uns
als
Gesamtschuldner.
Bei
vorzeitiger
Abreise
kann
der
Reisende
pro
Tag
für
die
ersparten
Aufwendungen
(Essen)
einen
Betrag
in
Höhe
von
4,00
EURO
zurückverlangen.
Weitere
und
höhere
Rückvergütung
kann
nur
dann
erfolgen,
wenn
weitere
Aufwendungen
eingespart
werden
können.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir
können
ohne
Einhaltung
einer
Frist
nach
erfolgloser
Abmahnung
durch
uns
oder
unsere
Leistungsträger
vom
Reisevertrag
zurücktreten,
wenn
der
Reisende
die
Durchführung
der
Reise
nachhaltig
stört
oder
wenn
er
sich
in
solchem
Maße
vertragswidrig
verhält,
dass
die
sofortige
Aufhebung
des
Vertrages
gerechtfertigt
ist.
In
diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.
6. Haftung des Reiseveranstalters
Unsere
Haftung
für
die
vereinbarten
Reiseleistungen
richten
sich
nach
den
gesetzlichen
Vorschriften des Reisevertragsrechts §§ 651 A FF. BGB.
7. Hinweise auf Vertragsobliegenheiten
Wird
die
Reise
nicht
vertragsgemäß
erbracht,
so
hat
der
Kunde
nur
dann
die
gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche
der
Abhilfe,
Selbstabhilfe,
Minderung
des
Reisepreises,
Kündigung
des
Vertrages,
wenn
es
nicht
schuldhaft
unterlassen
wird,
einen
aufgetretenen
Mangel
während
der
Reise
uns
anzuzeigen.
Der
Reisende
ist
gesetzlich
verpflichtet,
alle
zumutbaren
Schritte
zu
unternehmen,
um
eventuelle
Schäden
gering
zu
halten.
Der
Reisende
kann
bei
einem
Reisemangel
nur
selbst
Abhilfe
schaffen
oder
bei
einem
erheblichen
Mangel
die
Reise
kündigen,
wenn
uns
eine
angemessene
Frist
zur
Abhilfeleistung
eingeräumt
wird.
Einer
Frist
bedarf
es
nicht,
wenn
die
Abhilfe
unmöglich
ist
oder
verweigert
wird
oder
die
sofortige
Abhilfe
bzw.
Kündigung
durch
ein
besonderes
Interesse des Kunden geboten ist.
8. Unvorhersehbare Umstände
Bei
unvorhersehbaren
Umständen,
z.
B.
Krankheit
der
Tiere,
können
wir
unter
Zurückzahlung der bereits gezahlten Summe vom Vertrag zurücktreten.
9. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen
des
Reisevertrages
hat
nicht
die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit in 16775 Zehdenick.
Hinweis:
eine kostenlose Corona bedingte Stornierung der gebuchten Reise ist nur nach den
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Tel. 033093-61758.2 Mobil 0170-5801613 EMail: info@hippo-arabico.de
10. Reitstunden, Ausritte usw.
Wenn
gebuchte
Leistungen,
Reitstunden,
Ausritte
usw.
nicht
mindestens
24
Stunden
vorher
abgesagt
werden,
oder
bei
Nichterscheinen
müssen
diese
voll
bezahlt
werden.
Den
Anweisungen
des
Personals
ist
unbedingt
folge
zu
leisten.
Bei
groben
Verstößenist
das
Personal
berechtigt,
Ritte
abzubrechen.Sollten
Meschen,
oder
Tieredurch
das
Fehlverhalten
eines
Reiters
Schaden
nehmen,
so
haftet dieser in
vollem
Umfang.
Damit
Mensch
und
Tier
sich
gleichermaßen
wohl
fühlen
und
Sie
und
Ihre
Kinder
Freude
an
dem
schönen
Hobby
haben
können,
bitten
wir
Sie
sichan die Regeln zu halten.
Die
Teilnehmer
müssen
mind.
15
Min.
vor
Beginn
der
Veranstaltung
auf
dem
Gelände sein.
Da immer bis zu 8 Teilnehmer erwartet werden ist pünktliches
Erscheinen notwendig. Bei großer Verspätung, kann nicht mehr am Ritt
teilgenommen werden und der Ritt wird trotzdem kostenpflichtig.
Bei schlechtem Wetter entscheidet das Personal, ob ein Ritt
stattfindet. Sollte dieser aus Wetter, oder aus gesundheitlichen Gründen der
Pferde ausfallen, werden evtl. geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet.